Schlupflöcher für Steuern. Oder als die Franzosen den Monegassen das Wasser abdrehten
von Claus Beckenbach
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine wahre Fundgrube und man entdeckt immer wieder interessante Aspekte um nicht zu sagen Unglaubliches. Wie allgemein bekannt, ist zu lesen,
dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Sind manche womöglich doch gleicher und sieht die Wirklichkeit vielleicht ganz anders aus?
Das alles, was Sie nun lesen hat wirklich nichts mit der Minarett-Abstimmung in der Schweiz zu tun. Die Schweizer können abstimmen, wie sie es für richtig halten. Und wenn Deutschland darüber hätte abstimmen können, ob wir die Deutsche Mark behalten wollen oder nicht, nun ja, wollen wir das nicht weiter verfolgen. Jedenfalls sind wir ein Rechtsstaat und keine Bananenrepublik; das ist wohl unbestritten. Also geht auch alles gerecht zu bei uns. Oder? Irrtum? Recht und Gerechtigkeit sind nicht das Gleiche – Rechtsstaat und Gerechtigkeit sind nämlich keine Zwillinge. Viel schlimmer noch: Sie haben überhaupt nichts miteinander zu tun, sie sind nicht einmal verwandt miteinander. Und jetzt muss man einmal kritisch darüber nachdenken, wie sich die beiden, nämlich Rechtsstaat und Gerechtigkeit, zueinander verhalten. Oder wollen Sie behaupten, dass bei uns, nur weil wir ein Rechtsstaat sind, Gerechtigkeit herrsche? Wie war das doch unlängst mit den Banken, da war doch was?
Na also.
Allerdings sind wir kein Einzelfall, andere spielen mit im großen Spiel. Gibt es bei uns gravierende Unterschiede im Steuerrecht? Gibt es Großfirmen, die satte Gewinne machen und keinen Cent an Steuern hier entrichten? Keine Angst, ich beginne nicht mit einer Kapitalismusdebatte. Was für uns alle störend ist, das sind die Vernetzungen innerhalb der verschiedenen Länder. Unsere südlichen Nachbarn, die Schweizer, sehen das alles sehr viel gelassener – man weiß sehr wohl, dass beispielsweise zwischen den Kantonen Juraund Vaud (Waadtland) oder Zug in punkto Steuerabgaben Welten liegen. Man weiß das einfach, man nimmt es zur Kenntnis. Und was sich zwischen der Schweiz und einigen erleuchteten Deutschen abspielt, das wissen wir auch, zumindest teilweise. Das Gezeter des ehemaligen Finanzministers hat an der Situation nichts geändert und wird auch künftig nichts ändern – solange in unserem eigenen Land keine vernünftigen Steuerreformen realisiert werden. Die Hehlerware, also die CD mit angeblichen Steuersündern, die von Deutschland einem Dieb abgekauft werden, wird es auch nicht richten. Eher ein Finanzminister mit Grips im Hirn oder noch besser qualifizierte Menschen wie Professor Paul Kirchhoff oder Professor Manfred Rose.
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. September 2004 war eine interessante Meldung zu lesen: Bekanntermaßen wohnt der Rennfahrer Michael Schumacher mit seiner Familie am Genfer See im Kanton Vaud. Die Landschaft und das Klima seien einmalig gut und schön, meinte der große Meister. Sicher meinte er auch das Steuerklima. Laut FAZ soll das Vermögen seinerzeit um die 800 Millionen Schweizer Franken betragen haben und „dieses Jahr kommen vielleicht noch 100 Millionen dazu. Das Finanzamt in seinem deutschen Heimatort wird davon keinen Cent sehen.“ Schumacher ist zwar deutscher Bürger geblieben, aber Schweizer Steuerbürger geworden. „Er zahlt, wie alle Schweizer, Einkommensteuern an die Wohngemeinde, an den Kanton und an den Bund. Aber von einem fiktiven Einkommen.“
Schumacher versteuerte nicht die 100 Millionen Einkommen aus dem Jahre 2004 oder wie viele es auch sein mögen – vielleicht verdient er auch nur 80 Millionen, ist ja auch egal. Der Rennfahrer versteuerte, so die FAZ, „einegute Viertelmillion Schweizer Franken.“ Mehr als 99 Prozent seines 2004er Einkommens blieben demnach steuerfrei. Wäre Schumacher Schweizer, müsste er natürlich Steuern in zweistelliger zweistelliger Millionenhöhe bezahlen. Aber: Dieser gute Deutsche wird sich niemals einbürgern lassen, nach dem Media-Markt- Motto: Ich bin doch nicht blöd.
Ja du lieber Himmel, geht’s denn da noch mit rechten Dingen zu? Jawohl, alles ist in Ordnung und rechtsstaatlich geregelt. Reichen Ausländern wurde in der Schweiz ein Discount-Steuertarif angeboten unter der Bedingung, dass sie in der Schweiz wohnen, aber dort nicht arbeiten. Und da Herr Schumacher seine Gelder weltweit einfuhr, passte er auch exakt in dieses „System.“ Eigentlich ist es mir wirklich egal, wer was wo und wie viel verdient. Über den Herrn Schumacher aber habe ich mich richtig geärgert – vor einiger Zeit erklärte er nämlich, die Marmelade in der Schweiz wäre ihm zu teuer, er würde die lieber in Deutschland kaufen. Da diese Aussage in fast allen Schweizer Zeitungen zu lesen war, können Sie sich vorstellen, in welcher Form sich die Schweizer äußerten. Zu Recht. Ganz davon abgesehen, die Schweizer „Konfi“ schmeckt mir besser als die deutsche. Insbesondere, wenn sie von meiner Freundin Silvia im Waadtland produziert wird. Über Geschmack streiten? Ja. Aber nicht mit Herrn Schumacher.
Jedenfalls wird das zu versteuernde Einkommen der ausländischen Millionäre in der Schweiz über den Daumen gepeilt: Die Lebenshaltungskosten wurden, so die FAZ, „einvernehmlich zwischen den Behörden und dem Steuerpflichtigen ausgehandelt.“ Zufriedenheit hat sich ausgebreitet zwischen den Parteien: Der Steuerflüchtling ist entzückt und der neuen Wohngemeinde war und ist ein Schumacher immer lieber als kein reicher Ausländer.
Da flüchteten eine ganze Reihe steinreicher Franzosen in den sechziger Jahren samt ihrem kompletten Kapital in die Steueroase Monaco. Sie entzogen somit, mehr oder weniger legal, dem französischen Staat die Steuereinnahmen. Für Frankreich war es sehr schwierig, in dieser Sache rechtlich einzugreifen. Charles de Gaulle, dem damaligen Staatspräsident von Frankreich, wurde das zu bunt und er griff zu einer erstaunlichen Maßnahme: Monaco bezieht sein Trinkwasser von Frankreich; der Staatspräsident ließ stande pede alle Wasserleitungen schließen und nach drei Tagen kapitulierte das Fürstentum und die „Flüchtlinge“ verlagerten ihr Kapital wieder zurück nach Frankreich. Die Schweiz hat genügend Wasser, Deutschland auch. Niemand kappt Wasserleitungen. In der Schweizer Bundesverfassung und auch im Deutschen Grundgesetz ist zu lesen: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Amen.
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